Mitgliedschaft beenden

27.10.09

Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt muss vier Wochen vor Quartalsschluss angezeigt werden.

Der Austretende hat die Beiträge bis zum Schluss des Quartals zu zahlen. Maßgebend für den wirksamen Austritt ist der Zeitpunkt, an dem die Austrittserklärung dem Vorstand zugeht.